Diplomlehrgang Lebensberatung - Psychologische Beratung - Modulbuchung

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Fachliche Tätigkeit

Der Gesetzgeber sieht vor, dass für den Erhalt des Gewerbescheins für die freie Praxis, zusätzlich zum Lehrgang ein Nachweis über 750 Stunden fachliche Tätigkeit zu erbringen ist. Die Absolvierung dieser liegt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen und ist nicht Vertragsinhalt.

Die fachliche Tätigkeit im Gesamtausmaß von 750 Stunden hat jedenfalls zu umfassen:

Darüber hinaus sind folgende Tätigkeiten bis zum angeführten Höchstausmaß als fachliche Tätigkeit voll anzurechnen:

Darüber hinaus ist die bei einer ausbildungsberechtigten Person (siehe Bundesgesetzblatt § 3 und § 4 Abs. 2) absolvierte Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30 Stunden nachzuweisen. Hier finden Sie eine Liste von Berater*innen die die Voraussetzungen erfüllen.

Den kompletten Gesetzestext finden Sie unter: www.lebensberater.at

Wenn Sie Fragen zur fachlichen Tätigkeit haben, helfe ich Ihnen sehr gerne weiter.

Silvia Podlisca
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