Ausbildung zum/zur VertrauenslehrerIn

Wir vereinen Intuition, Fachwissen, Gefühl und Erfolg!

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Zugangsvoraussetzungen


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Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer praktischen Arbeit inkl. Fachgespräch.

Voraussetzung hierfür ist die 100%ige Anwesenheit im Rahmen des Kurses sowie die komplette Bezahlung.


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Zahlungsbedingungen

Die Buchung ist verbindlich sobald nach der Buchung 20% Anzahlung getätigt wurde. Die Restzahlung muss spätestens eine Woche vor Kursstart am IFGE eingelangt sein. Sollte eine Staffelung der Zahlungen erwünscht werden, kann diese gerne individuell vereinbart werden.

Kontodaten:

Silvia Podlisca - Institut für ganzheitliches Erleben e.U./FN 395989m Kontonr. 744 434 259 BlZ 12000 Bank Austria IBAN: AT42 1200 0007 4443 4259 BIC: BKAUATWW

Bitte geben Sie als Verwendungszweck “Ausbildung Vertrauenslehrer:in” + Ihren Namen an.

Bei Absage bis zu 12 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn entsteht keine Stornogebühr. Bei Absage bis 10 Wochen vor dem geplanten Beginn ist eine Stornogebühr von 50% der Ausbildungskosten zu bezahlen; danach die volle Ausbildungsgebühr und ein Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Ausbildung ist nur komplett zu buchen. Sollte die Ausbildung von einzelnen Teilnehmer:innen aufgrund von Fernbleiben von den Unterrichtseinheiten oder Nichtbestehen von Prüfungen nicht innerhalb abgeschlossen werden können, können einzelne Tage in den diversen anderen Grundkursen nachgeholt werden. Die Planung geht über die IFGE Software und ist eigenverantwortlich. Pro Person können zwei Tage kostenlos in Anspruch genommen werden, jeder weitere Tag wird mit € 150,- in Rechnung gestellt. Jeglicher Zahlungsverzug wird dem gerichtlichen Mahnwesen zugeführt. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Wien.

Bei Abbruch oder Fernbleiben der Ausbildung werden keine Kosten rückerstattet oder erlassen. Bei Krankheit seitens der Kursleitung kann es zu Terminverschiebungen oder Traineränderungen kommen. Das IFGE verpflichtet sich, binnen 10 Tagen die Ersatztermine bekannt zu geben. Die Schweigepflicht über Umstände aus der Privatsphäre der Kursteilnehmer:innen ist anzuerkennen.


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