Diplom Aufstellungslehrgang SGF®-Methode nach Silvia Podlisca

Wir vereinen Intuition, Fachwissen, Gefühl und Erfolg!

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Die SGF®-Methode.

Systemisch-Ganzheitliche-Familienaufstellung nach Silvia Podlisca.


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Zugangsvoraussetzungen

Der Lehrgang schließt mit einer Abschlussprüfung sowie der Ausstellung eines Diplom des Institut für ganzheitliches Erleben ab.

Voraussetzung hierfür ist die 100%ige Anwesenheit im Rahmen des Kurses sowie die komplette Bezahlung. Mind. 8 TeilnehmerInnen / Max. 15 TeilnehmerInnen


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Prüfung

  • eine mündliche Zwischenprüfung
  • Facharbeit
  • Mündliche Abschlussprüfung & Fachgespräch
  • Keine Prüfungsgebühr, kein Auswahlseminar

Um zur mündlichen Abschlussprüfung antreten zu können, ist eine 100%ige Anwesenheitspflicht pro Seminar, die rechtzeitige Abgabe der Facharbeit sowie sowie die komplette Bezahlung der Ausbildung notwendig.


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Zahlungsbedingungen

Um Ihnen den Platz verbindlich zu reservieren, sind nach Anmeldung € 500,- Anzahlung auf das Konto:

Silvia Podlisca - Institut für ganzheitliches Erleben Bank Austria IBAN: AT42 1200 0007 4443 4259 BIC: BKAUATWW zu überweisen.

Bitte geben Sie als Verwendungszweck SGF Lehrgang + Ihren Namen an.

Erst nach Zahlungseingang ist der Platz für Sie fix reserviert. Restzahlung 4 Wochen vor geplantem Semester- bzw. Lehrgangsbeginn. Bei Absage bis zu 15 Wochen vor dem geplanten Lehrgangsbeginn entsteht keine Stornogebühr. Bei Absage bis 10 Wochen vor dem geplanten Beginn ist eine Stornogebühr von 50% der Lehrgangsgebühr zu bezahlen; danach die volle Lehrgangsgebühr und ein Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen. Bei einer Abmeldung vor Beginn der Stornofrist wird eine Bearbeitungsgebühr von € 250,- einbehalten.


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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Ausbildung ist nur komplett zu buchen und innerhalb von 2 Jahren (4 Semester) abzuschließen. Sollte die Ausbildung aufgrund von Fernbleiben von den Unterrichtseinheiten oder Nichtbestehen von Prüfungen nicht innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein, ist mit einer Aufzahlung auf die aktuelle Lehrgangsgebühr zu rechnen. Ein kompletter Umstieg in eine andere Gruppe ist nur möglich, wenn nach Ausbildungsstart der gewünschten Gruppe, noch Plätze frei sind. Bei Abbruch oder Fernbleiben der Ausbildung werden keine Kosten rückerstattet oder erlassen.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen der gewählten Zahlungsvariante wird automatisch der gesamte offene Restbetrag fällig. Der Lehrgang kann erst dann weiter besucht werden, wenn der gesamte Kursbetrag bezahlt ist. Jeglicher Zahlungsverzug wird dem gerichtlichen Mahnwesen zugeführt. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Wien.

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