Diplomlehrgang Lebensberatung - psychosoziale Beratung

Achtung: Geänderte Ausbildungsverordnung!
Nutzen Sie jetzt noch die Chance zum Beginn der Ausbildung unter dem aktuell gültigen Lehrplan. Danach ändert sich der Ausbildungsumfang erheblich. Derzeit umfasst die Ausbildung 584 Ausbildungsstunden und ggf. 750 Stunden Praktikum. Laut neuer Verordnung erhöht sich der Umfang auf 4500 Zeitstunden. Den neuen Gesetzestext finden Sie unter folgendem Link


Fachliche Tätigkeit
Der Gesetzgeber sieht vor, dass für den Erhalt des Gewerbescheins für die freie Praxis, zusätzlich zum Lehrgang ein Nachweis über 750 Stunden fachliche Tätigkeit zu erbringen ist. Die Absolvierung dieser liegt in der Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen und ist nicht Vertragsinhalt.
Die fachliche Tätigkeit im Gesamtausmaß von 750 Stunden hat jedenfalls zu umfassen:
- mindestens 100 protokollierte Beratungseinheiten (darunter mindestens fünf Erstgesprächsprotokolle und Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen) und
- mindestens 100 nachgewiesene Supervisionseinheiten (10 Einzel- und 90 Gruppensupervision), davon mindestens 10 Einzelsupervisionseinheiten
- Die 90 Stunden Gruppensupervision sind in den Ausbildungskosten am IFGE enthalten! Die 10 Einzelsupervisionsstunden können Sie bei Supervisoren*innen Ihrer Wahl, welche die fachlichen Qualifikationen erfüllen, absolvieren. Hier finden Sie eine Liste von Supervisor*innen die die Voraussetzungen erfüllen.
Darüber hinaus sind folgende Tätigkeiten bis zum angeführten Höchstausmaß als fachliche Tätigkeit voll anzurechnen:
- fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder Institutionen im Ausmaß von höchstens 200 Stunden und
- Teilnahme an Gruppen beruflich einschlägig tätiger Personen („Peergroups“ zur Prozessreflexion, Vertiefung der Lehrinhalte, Diskussion über Literatur, Übungen) im Ausmaß von höchstens 100 Stunden und
- Leitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifischen Seminaren im Ausmaß von höchstens 150 Stunden
- Aufwand für die Vor- und Nacharbeit der genannten Tätigkeiten im Ausmaß von höchstens 150 Stunden
Darüber hinaus ist die bei einer ausbildungsberechtigten Person (siehe Bundesgesetzblatt § 3 und § 4 Abs. 2) absolvierte Einzelselbsterfahrung im Ausmaß von mindestens 30 Stunden nachzuweisen. Hier finden Sie eine Liste von Berater*innen die die Voraussetzungen erfüllen.

Praktikumsplätze für psychosoziale Beratungen ab dem 5. Ausbildungssemester
Ab dem 5. Ausbildungssemester kann man sich als Berater*in für unser Projekt melden. Infos herunterladen
IFGe Software - Praktkum
IFGe Software - Organisation
AUSBILDUNGSPHILOSOPHIE AM IFGE
Den kompletten Gesetzestext finden Sie unter: www.lebensberater.at
Wenn Sie Fragen zur fachlichen Tätigkeit haben, helfe ich Ihnen sehr gerne weiter.
Silvia Podlisca