Warum ein Therapiehund andere Aufgaben hat als ein Hund in der Therapie oder in der Beratung
Tierische Therapeuten? Oder doch Therapeut:innen mit Hund? Gibt es hier einen Unterschied? Ja, den gibt es, und zwar einen sehr großen noch dazu. Gerade Menschen, die ein tiergestütztes Angebot aufsuchen oder Tiere in psychosoziale Prozesse einbauen wollen, sollten diesen Unterschied kennen.
Als Gründerin des Berufsverbandes für tiergestützte Psychologische Beratung liegt meine Expertise – wie der Verbandsname schon sagt – vor allem im Bereich der psychosozialen Beratung in Verbindung mit Tieren. Für diesen Blog werde ich mich dennoch häufig auf das Wort „Therapie“ beziehen. Das liegt vor allem daran, dass es im Gegensatz zum „Beratungshund“ den Begriff des „Therapiehundes“ tatsächlich gibt und sich anhand dessen der Unterschied zwischen tiergestützten Angeboten und Therapietieren besonders einfach deutlich machen lässt.
Kommen wir zunächst zur Abgrenzung der Bergriffe Therapie und Beratung. Während es in der Psychotherapie darum geht, Erkrankungen und Störungen der Psyche zu therapieren, setzt die Psychologische Beratung einen Schritt früher an. Im beratenden Bereich geht es darum, dass dank ressourcenorientierter, psychosozialer Prozesse und professioneller Interventionen derartige Erkrankungen gar nicht erst entstehen. Die in der psychosozialen Beratung gelungene Bewältigung von schwierigen Situationen, belastenden Erfahrungen oder destruktiven Lebensmustern ist damit ein wesentlicher Teil der Prävention im Bereich psychischer Erkrankungen. Eine genauere Unterscheidung zwischen psychosozialen Berater:innen, Psychotherapeut:innen, Psychiater:innen und Psycholog:innen habe ich für Sie in diesem Blog bereits ausführlich zusammengefasst.
Dieser Blog verrät Ihnen hingegen, warum Therapie und Beratung MIT Tieren etwas ganz Anderes ist, als Therapie DURCH die Tiere selbst. Die Unterscheidung ist meiner Ansicht nach deswegen so bedeutsam, weil sie uns näher bringen kann, warum es in dem einen Fall um bestmöglich ausgebildete Tiere und im anderen Fall um bestmöglich ausgebildete Menschen geht. Aber beginnen wir vor vorne und zwar bei der Begriffsdefinition.
Was ist ein Therapiehund?
Ganz salopp ausgedrückt könnte man sagen, ein Therapiehund ist ein tierischer Therapeut, der Menschen mit Problemen unterstützt. Das wäre aber deutlich zu kurz gegriffen. Laut §39a des Bundesbehindertengesetzes wird ein Therapiehund seit 2015 wie folgt definiert: „Ein Therapiehund ist ein mit seinem Halter und seiner Halterin für die therapeutische Arbeit ausgebildeter und geprüfter Hund, der durch gezielten Einsatz positive Auswirkungen auf das Erleben und Verhalten von Menschen mit Behinderung erzielen soll. Der Hund hilft durch seine Anwesenheit und ist Teil des therapeutischen Konzepts.“
Um also einen ausgebildeten Therapiehund in der Therapie oder Beratung einsetzen zu können, ist vor allem die Ausbildung des Hundes sowie seine positive Beurteilung durch Sachverständige erforderlich. Auch wenn der Therapiehund immer in Verbindung mit einem bestimmten Menschen – also seinem Halter oder seiner Halterin – im Zuge eines Menschen-Hunde-Teams ausgebildet wird, liegt der Fokus der Fähigkeiten beim Therapiehund laut der genannten Definition eher auf dem Tier selbst als auf dem medizinischen Fachpersonal, das den Hund einsetzt.
Voraussetzungen: Wie wird ein Hund ein Therapiehund?
Das Gesetz gibt vor, dass Sachverständige bei der Beurteilung von Hunden auf ihre Eignung als Therapiehund folgende Parameter in Betracht ziehen sollen:
• Gesundheit des Tieres
• Soziales Verhalten und Umweltverhalten
• Kontrollierbarkeit
• Zusammenspiel zwischen Halter*in, Hund und Menschen mit Behinderung
Hinsichtlich der Hunderassen sind prinzipiell keine Einschränkung im Bezug auf eine mögliche Karriere als Therapiehund vorgesehen. Doch es hat sich gezeigt, dass bestimmte Rassen – wie etwa der Border Collie, der Labrador oder auch der Golden Retriever – aufgrund ihres ruhigen, freundlichen und friedlichen Wesens besonders geeignet für diesen tierischen Beruf sind. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist freilich, dass Therapiehunde-Anwärter ideal sozialisiert worden sind.
Daher kann die Prüfung zum Therapiehund auch frühestens dann abgenommen werden, wenn das Tier zumindest 24 Monate alt ist. Der Therapiehund wird immer mit seinem Besitzer oder seiner Besitzerin ausgebildet, der bzw. die zu diesem Zeitpunkt mindestens 18 Jahre alt sein muss. Sind Ausbildung von Mensch und Tier, vorgeschriebenene praktische Einsätze und die Prüfung erfolgreich absolviert, dürfen Besitzer*innen offiziell von einem Therapiehund sprechen. Dieser darf übrigens gesetzlich nur drei Mal pro Woche zum Einsatz kommen, um ihn vor zu viel Stress und Überforderung zu schützen. Einmal im Jahr muss sich jedes Mensch-Hunde-Team einer Nachkontrolle unterziehen.
Abgrenzung zum Assistenzhund
Assistenzhunde sind solche, die für Menschen mit Behinderung eine Erweiterung ihrer Selbstbestimmung bedeuten und damit wichtige vierbeinige Unterstützer sind. Zu den sogenannten Assistenzhunden zählen der Blindenführhund, der Servicehund, welcher Menschen Hilfestellung im Alltag etwa im Bereich der Mobilität bietet, sowie auch der Signalhund, der beispielsweise für gehörlose Menschen Geräusche in physische Berührungen übersetzt. Auch Hunde, die bevorstehende gesundheitsproblematische Situationen – etwa im Fall von Epilepsie oder Diabetes – erkennen und anzeigen können, gelten als Signalhunde. Ein Assistenzhund bildet also mit dem Menschen, der Unterstützung benötigt, ein Team, während ein Therapiehund mit dem medizinischen Fachpersonal ein Team bildet, das sich um die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen kümmert.
Der Unterschied: Therapeut:innen und Berater:innen mit Hund, Katze und Co.
Was ist nun der wichtigste Unterschied zwischen einem Therapiehund und Therapeut:innen sowie Berater*innen mit Hunden? Aus meiner Sicht liegt der wichtigste Unterschied vor allem in der Ausbildung des Menschen. In der Therapiehunde-Ausbildung wird vor allem Augenmerk auf die Fähigkeiten des Hundes gelegt.
In der tiergestützten Therapie oder in der tiergestützten psychosozialen Arbeit sollte aber vor allem auf die Fähigkeiten der Therapeut:innen und Berater:innen fokussiert werden. Denn dabei geht es nicht primär um die Fähigkeiten des Tieres, sondern ausschließlich darum, wie Therapeut:innen und Berater*innen die Tiere in den Beratungsprozess einbauen. Auch wenn Hunde, Katzen und Co. in vielen Fällen eine wohltuende Wirkung auf das Erleben der Klient:innen haben, die sich ein tiergestütztes Angebot wünschen, so braucht es für einen gelungenen therapeutischen oder beraterischen Prozess in erster Linie hervorragend ausgebildete Menschen. Wie fähige Therapeut:innen und Berater:innen Tiere konstruktiv in das Setting einbauen können, ist bereits hier ausführlich beschrieben.
Unsere Tiere können also ein noch so wertvolles und unterstützendes Grundwesen an den Tag legen: Wenn die psychosozial verantwortlichen Menschen ihr Handwerk nicht verstehen, reicht die durchaus wertvolle Beteiligung von Tieren am Prozess alleine freilich nicht aus. Ihr Hund muss daher keineswegs eine Therapiehunde-Ausbildung durchlaufen, wenn Sie ihn in Ihr Beratungssetting einbauen wollen. Viel eher ist es wichtig, dass SIE wissen, WIE sie eine professionelle tiergestützte Beratung anlegen.
Dieses Wissen wird am IFGE in der Ausbildung zur tiergestützten psychosozialen Beratung ausführlich, praxisnah und kurzweilig vermittelt. Denn es ist mir ein Herzensanliegen, durch gehobene Standards im Bereich der tiergestützten psychosozialen Beratung sowohl fachlich kompetente Berater:innen zu schulen, als auch durch Qualitätssicherung das Wohl der zum Einsatz kommenden Tiere zu garantieren. Ein positiver Abschluss der Zusatzausbildung zum/zur tiergestützten psychosozialen Berater:in berechtigt daher zur Aufnahme in den offiziellen Verband für tiergestützte Psychologische Beratung.
Für mich ist es ein zentrales Anliegen, die Unterschiede zwischen Angeboten, die häufig gleichgesetzt werden und dabei gänzlich verschiedene Inhalte haben, deutlich zu machen. Warum? Weil ich es für wichtig erachte, dass alle Menschen mündige und informierte Entscheidungen treffen können, welche Angebote sie für sich als passend erachten. Ich würde mich freuen, wenn dieser Blogeintrag im Bereich der tiergestützten Möglichkeiten hierfür ein weiteres Puzzleteil hinsichtlich transparenter Information für Sie sein kann.
Quellen:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/283/P39a/NOR40163652
https://www.stadt-wien.at/gesundheit/psyche/therapiehund.html
Silvia Podlisca
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