Ausbildung: Tiergestützte psychologische Beratung & systemische Tieraufstellung

Zugangsvoraussetzungen
- Dipl. Lebens- und Sozialberater*in
- Lebens- und Sozialberater*in in Ausbildung, die den Lehrgang bereits parallel zu ihrer Ausbildung absolvieren möchten
- Interessierte Sozialarbeiter*innen, Betreuer*innen, Psycholog*innen, Pädagog*innen, Trainer*innen, Coaches, Energetiker*innen mit Erfahrung in der Gesprächsführung usw.
Der Lehrgang schließt mit einer Abschlussprüfung sowie der Ausstellung eines Zeugnisses des Institut für ganzheitliches Erleben ab.
Voraussetzung hierfür ist die 100%ige Anwesenheit im Rahmen des Kurses sowie die komplette Bezahlung. Das Zeugnis kann, bei entsprechender Supervision und Zugangsvoraussetzung, bei der WKO für die Aufnahme in die Expertenliste eingereicht werden.

Prüfung
Der Lehrgang schließt mit einer Abschlussprüfung im Rahmen des 7. Moduls sowie der Ausstellung eines Zertifikats des Instituts für ganzheitliches Erleben ab.
Voraussetzung hierfür ist die 100%-ige Anwesenheit im Rahmen des Kurses sowie die komplette Bezahlung.

Zahlungsbedingungen
Um Ihnen den Platz verbindlich zu reservieren, sind nach Anmeldung das erste Modul von € 450,- auf das Konto:
Silvia Podlisca - Institut für ganzheitliches Erleben e.U./FN 395989m Bank Austria IBAN: AT42 1200 0007 4443 4259 BIC: BKAUATWW
zu überweisen. Bitte geben Sie als Verwendungszweck Fortbildung Tiere + Ihren Namen an.
Erst nach Zahlungseingang ist der Platz für Sie fix reserviert. Restzahlung 4 Wochen vor geplantem Beginn der Ausbildung bzw. 4 Wochen vor geplantem Beginn des jeweiligen Moduls. Bei Absage bis zu 8 Wochen vor dem geplanten Ausbildungsbeginn entsteht keine Stornogebühr. Bei Absage bis 6 Wochen vor dem geplanten Beginn ist eine Stornogebühr von 50% der Lehrgangsgebühr zu bezahlen; danach die volle Lehrgangsgebühr und ein Vertragsrücktritt ist ausgeschlossen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Ausbildung ist nur komplett zu buchen und innerhalb von zwei Jahren (4 Semester) abzuschließen. Sollte die Ausbildung aufgrund von Fernbleiben von den Unterrichtseinheiten oder Nichtbestehen von Prüfungen nicht innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen sein, ist mit einer Aufzahlung auf die aktuelle Ausbildungsgebühr zu rechnen.
Bei Zahlungsverzug von mehr als 10 Tagen bei Einmal- oder Modulzahlung wird automatisch der gesamte offene Restbetrag fällig. Der Lehrgang kann erst dann weiter besucht werden, wenn der gesamte Kursbetrag bezahlt ist. Jeglicher Zahlungsverzug wird dem gerichtlichen Mahnwesen zugeführt. Gerichtsstand ist das zuständige Gericht in Wien.
Bei Abbruch oder Fernbleiben der Ausbildung werden keine Kosten rückerstattet oder erlassen. Bei Krankheit seitens der Kursleitung kann es zu Terminverschiebungen oder Traineränderungen kommen. Die Schweigepflicht über Umstände aus der Privatsphäre der Kursteilnehmer*innen ist anzuerkennen.